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Bekommt das zu ortende Handy es mit, wenn ich es orte?

Änderung der gesetzlichen Grundlage zur Handyortung: Gemäß § 98 Abs. 1 Satz 2 TKG sind wir als Anbieter verpflichtet eine Textmeldung (SMS) bei jeder Ortung an das geortete Mobiltelefon zu senden.
 
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